Verhaltensmaßnahmen des Turnvereins für die Benutzung des Turnsaals der Mittelschule gemäß COVID-19-Präventionskonzept
1.) Wer sich krank fühlt bzw. Krankheitssymptome aufweist, darf an den Trainingseinheiten nicht teilnehmen.
2.) Bei den Turn-bzw. Bewegungseinheiten sind derzeit nur 10 Teilnehmer und der Vorturner bzw. Vorturnerin erlaubt.
3.) Die Hände sind vorsorglich bereits zu Hause zu waschen. Gleich hinter der Eingangstüre befindet sich ein Spender, mit dem die weitere Desinfektion der Hände beim Betreten und Verlassen des Gebäudes durchgeführt wird.
4.) Um einen Kontakt zur vorhergehenden und nachfolgenden Gruppe zu vermeiden, steht pro Übungseinheit nur eine Garderobe zur Verfügung.
5.) Das Betreten des Turnsaalgebäudes erfolgt mit Mund-Nasen-Schutz. Dieser kann vor Betreten des Turnsaals in der Garderobe abgelegt und soll unter Verschluss aufbewahrt werden.
6.) Das Turnsaalgebäude wird mit bereits angelegter Turnkleidung betreten. Die Überkleidung und die Straßenschuhe verbleiben in der Garderobe.
7.) Im Turnsaalgebäude sind die Mindestabstände beim Betreten sowie bei den Turn- bzw. Bewegungseinheiten von einem Meter einzuhalten.
8.) Matten und Handtücher werden von den Teilnehmern selbst mitgebracht. Schuleigene Trainingsgeräte sind nach der Nutzung zu desinfizieren.
9.) Nach Beendigung der Übungseinheit ist für eine ausreichende Querdurchlüftung zu sorgen.
10.) Für die Turn- und Bewegungseinheiten wird eine datenschutzkonforme Aufzeichnung der Teilnehmer vom Vorturner oder der Vorturnerin bzw. einer beauftragten Person durchgeführt. Die Liste dient im Verdachtsfall bei einer positiven Testung für die Verständigung der betroffenen Teilnehmer.
Orth an der Donau, 3. Oktober 2020 Die Vereinsleitung